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Augenlasern und Krankenkasse

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Augenlaser-Behandlung?

Bei den Kosten einer Augenlaser-Behandlung handelt es sich oft um eine größere Investition. Die Behandlung rechnet sich oft über die Jahre hinweg im Vergleich zu den laufenden Kosten von Brillen und Kontaktlinsen. Trotzdem fragen sich viele Patienten oft, ob die private oder gesetzliche Krankenkasse die vollen Kosten (oder zumindest einen Teil) der Behandlung übernehmen.

Ich bin privat versichert.

Sollten Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sein, dann stehen Ihre Chancen gut, dass das Augenlasern von Ihrer Krankenkasse entweder voll oder teilweise gezahlt wird. Über die entsprechenden Bedingungen sollten Sie sich bei der Kontaktperson Ihrer Versicherung erkundigen. Es finden sich zudem oft Informationen in den Konditionen, inwieweit Augenlaser-Behandlungen von der jeweiligen Krankenkasse übernommen werden. Generell sollten Sie allerdings den Kostenvoranschlag, den Sie nach Ihrer Voruntersuchung erhalten, bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um überprüfen zu lassen, wie sich diese beteiligt. Das Team von Optical Express hilft Ihnen hierbei auf Nachfrage gerne.

Ich habe eine private Zusatzversicherung.

Sollten Sie bereits eine private Zusatzversicherung besitzen, die Ihnen Teilkosten für Brillen und Kontaktlinsen erstattet, lohnt es sich auf alle Fälle, dort bezüglich einer möglichen Kostenerstattung für eine Augenlaser-Behandlung nachzufragen. Viele private Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Behandlungskosten einer Augenlaser-Behandlung. Genau wie bei einer privaten Krankenkasse sollte auch hier der Kostenvoranschlag bei Ihrer privaten Zusatzversicherung eingereicht werden.

Ich bin gesetzlich versichert.

Sollten Sie gesetzlich versichert sein, übernehmen die meisten Krankenkassen die Kosten einer Augenlaser-Behandlung leider nicht, da diese als komfortmedizinischer Eingriff angesehen wird. Eine Fehlsichtigkeit wird hierbei nicht als Krankheit angesehen, weshalb es sich laut den gesetzlichen Krankenkassen beim Augenlasern nicht um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt. Wenn jedoch nachgewiesen werden kann, dass doch eine medizinische Notwendigkeit vorlegt, weil zum Beispiel Brillen oder Kontaktlinsen aus bestimmten Gründen nicht getragen werden können, kann manchmal zumindest eine Teilbeteiligung erreicht werden.

Bin ich für eine Augenlaser-Behandlung geeignet?

Die einfachste Methode, herauszufinden, ob Sie für eine Augenlaser-Behandlung in Frage kommen, ist ein unverbindliches Beratungsgespräch bei Optical Express. Unsere spezialisierten Optiker und die erfahrenen Augenärzte bei Optical Express beraten Sie hierbei gerne über Ihre Behandlungsmöglichkeiten und stellen Ihnen auch gleich einen Kostenvoranschlag. Diesen können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um herauszufinden, ob diese sich bei den Kosten der Behandlung beteiligt.

Fazit über Augenlasern und Krankenkassen

  • Gesetzliche Krankenkassen leisten nur bei medizinischer Notwendigkeit Zuschüsse.
  • Private Krankenkassen erstatten Teil- oder volle Beträge, falls dies in den Konditionen vereinbart wurde.
  • Private Zusatzversicherungen leisten Zuschüsse, falls dies in den Konditionen vereinbart wurde.

Sind Sie an einer Augenlaser-Behandlung bei Optical Express interessiert? Erfahren Sie mehr bei Ihrer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.

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